Beitragsordnung der Freien Wählergemeinschaft "Demokratische Initiative Brodersby-Schönhagen-Höxmark"
§ 1 - Zuwendungen von Mitgliedern
(1) Zuwendungen von Mitgliedern sind Beiträge und Spenden.
(2) Mitgliedsbeiträge sind regelmäßige, von Mitgliedern nach satzungsrechtlichen Vorschriften periodisch entrichtete Geldleistungen.
(3) Alle anderen Zuwendungen von Mitgliedern sind Spenden. Dazu gehören Sonderleistungen von Mandatsträgern und Mitgliedern, Sammlungen, Sachspenden und Spenden durch Verzicht auf Erstattungen.
§ 2 - Zuwendungen von Nichtmitgliedern
(1) Zuwendungen von Nichtmitgliedern sind Spenden.
(2) Spenden können als Geldspenden, als Sachspenden oder durch Verzicht auf die Erfüllung einer vertraglichen Forderung geleistet werden.
(3) Spenden, die von Mitgliedern entgegengenommen worden sind, sind von diesen unter Benennung des Spenders unverzüglich an den Schatzmeister weiterzugeben.
§ 3 - Beiträge
(1) Mitglieder, mit Ausnahme von Schülern ohne eigenes Einkommen, sind zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Zahlungspflicht ist untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt:
Schüler ohne eigenes Einkommen 0,00€
Grundsicherungsempfänger 10,00€
alle anderen Mitglieder 20,00€
(1) Mitgliedsbeiträge sind periodisch zu Beginn eines Jahres unaufgefordert im Voraus zu leisten.
(2) Die Zahlung erfolgt bar an den Schatzmeister der Freien Wählergemeinschaft "Demokratische Initiative Brodersby- Schönhagen-Höxmark".
Brodersby, 11.02.2010